Stiftung Rechnen

Stiftung Rechnen

Förderkriterien und -antrag

10-08-23_Beitragsseite_Frderkriterien_und_-antrag

Sie realisieren bereits ein Rechen-Projekt oder haben Ideen für neue Initiativen im Bereich Mathematik? Dann informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten der Stiftung Rechnen.

Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig, mit einigen Monaten Vorlauf zum Start Ihres Projekts, an. Da die Stiftung Rechnen noch sehr jung ist, müssen wir derzeit für jedes Projekt einen Förderer finden.

Der Stiftungszweck der Stiftung Rechnen wird vor allem durch Projekte verwirklicht, die gemeinsam mit Partnern initiiert werden. Im Rahmen dieser Projekte soll auch das Engagement einzelner Institutionen, Personen oder Gruppen von Personen unterstützt werden.

Die Stiftung fördert gemeinnützige Institutionen und Bildungseinrichtungen, vermittelt Kontakte und unterstützt Unternehmen und Organisationen, die im Bereich Mathematik und Rechnen fördernd tätig werden möchten. Privates Engagement wird in erster Linie durch den Freundeskreis der Stiftung Rechnen gefördert. Im Einzelfall unterstützt die Stiftung Rechnen auch förderungswürdige Kleinprojekte.

Förderkriterien

Grundvoraussetzungen für Projekte, die für eine finanzielle Förderung durch die Stiftung Rechnen oder eine Partnerschaft in Frage kommen:

-      Sie entsprechen dem Stiftungszweck und überzeugen durch fachliche Qualität

-      Sie fördern mathematische Kompetenz im Rahmen privater Initiativen oder in Institutionen (z.B. Kindergarten, Schule, Betreuungseinrich­tungen und Erwachsenenbildung)

-      Sie stärken das Verständnis mathematischer Frage­stellungen und die Verbreitung mathematischer Kenntnisse in allen Bevölkerungsschichten

-      Sie tragen zu einer Optimierung der Lehr- und Lernforschung und -praxis bei

-      Sie tragen zur Information der Öffentlichkeit über Anliegen und Fortschritte mathematischer Bildung, Wissenschaft und ihrer Förderung bei

 


 

 

-      Sie stärken die Bereitschaft von Bürgern, Unternehmen und Organisationen, Rechenförderung im Sinne des Stiftungsanliegens zu unterstützen

-      Die Kosten sind dem erwarteten Nutzen angemessen und eine nachhaltige Wirkung ist absehbar

-      Sie können die erbrachten Leistungen und ihre Verwendung nachweisen und Erfolge nach Projektabschluss dokumentieren

-      Sie sind nicht vorwiegend religiös oder politisch motiviert

-      Die Förderung ist zeitlich begrenzt (es entstehen keine Folgekosten)

Förderbedingungen

Ein Unterstützungsbeitrag verpflichtet die begünstigten Antragsteller zu folgenden Leistungen:

-        Das Projekt im angekündigten Rahmen zu verwirklichen

-        Das Logo der Stiftung Rechnen nach den entsprechenden Richtlinien zu verwenden

-        Einen Schlussbericht (Abrechnung gemäss Budget, Presseresonanz, Belegexemplare von Drucksachen, etc.) vorzulegen

Für die Priorisierung und Projektauswahl sind in dieser frühen Phase der Stiftungsarbeit vor allem folgende Kriterien ausschlaggebend:

-      Kurze Umsetzungszeit

-      Klar definierte Förderbeträge

-      Möglichst bundesweite Relevanz

-      Ansprache von Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 20 Jahren

-      Umsetzung weitgehend in Eigenregie der Projektträger

Sie sind engagierter Rechenförderer und glauben, dass die Stiftung Rechnen Ihr Projekt unterstützen sollte? Bitte füllen Sie den Förderantrag (beschreibbares pdf) hier aus und senden Sie uns per email oder per Post zu.

 

Grundsätze & Organisation

Grundsätze & Organisation

Die Stiftung Rechnen ist eine gemeinnützige Fördereinrichtung. Ihr Stiftungszweck ist:

  1. Die Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten von Rechnen und Mathematik.
  2. Die Beschaffung und Weitergabe von Fördermitteln an gemeinnützige Institutionen und Bildungseinrichtungen.
  3. Die Etablierung der Stiftung als zentrale Anlaufstelle für alle, die sich mit Rechenförderung beschäftigen.
  4. Die Durchführung und Unterstützung von Aktivitäten, die dem Rechnen zu mehr Aufmerksamkeit und einem positiven Image verhelfen.

Sprechen Sie uns an!

Johannes Friedemann

Stiftung Rechnen
Johannes Friedemann
Geschäftsführung
Pascalkehre 15
25451 Quickborn
Fon 04106-704-1367
Fax 04106-704-3402

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